Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» wurde das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das ganze Kantonsgebiet erweitert. Das Feuerverbot gilt somit auch im Verwaltungskreis Thun. 
 

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