Feuerverbot in Wald und in Waldesnähe und Feuerwerksverbot

Aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» wurde das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) auf das ganze Kantonsgebiet erweitert. Das Feuerverbot gilt somit auch im Verwaltungskreis Thun. Im Hinblick auf den 1. August wurde ebenfalls ein generelles Feuerwerksverbot erlassen. Das Feuerwerk auf dem See hat genügend Abstand vom Ufer und wird durch Fachleute gezündet.
 

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